Förderung von Großsportanlagen

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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 26.06.2019 hat der Gemeinderat einstimmig der Beschlussvorlage GD 220/19 zur Förderung des Großbausportprojektes „Sportopia II“ der TSG Söflingen 1864 e.V. zugestimmt.

Die Fördersumme belief sich auf über 5 Millionen Euro und einer jährlichen Belastung im Ergebnishaushalt von 200 Tausend Euro für Abschreibungen.

Vorausgegangen waren intensive Beratungen auf verschiedenen Ebenen, in deren Verlauf das ursprünglich geplante Projekt „Sportopia“ (GD 083/17 und GD 177/17) von der TSG modifiziert wurde. Für das neue Konzept „Sportopia II“ wurde vom Gemeinderat am 20.06.2018 ein Förderangebot beschlossen (GD 252/18).

Eine Arbeitsgruppe des Gemeinderates hat daraufhin zusammen mit der TSG das neue Konzept erörtert und am 26.02.2019 hat der Verein dann beim WLSB und der Stadt Ulm einen Antrag auf Bezuschussung des Projektes „Sportopia II“ gestellt. Dem Antrag beigefügt waren diverse Pläne zu den vorgesehen Räumlichkeiten, deren Nutzung und deren geplanter Belegung beigefügt. Diese waren auch Bestandteil der GD 220/19, über die am 26.06.2019 im Gemeinderat abgestimmt wurde.

Das Nutzungskonzept des Projektes wird in der GD 220/19 wie folgt beschrieben:

Das Projekt „Sportopia II“ umfasst im Wesentlichen den Neubau von folgenden Räumen und Funktionen in Ergänzung zu den vorhandenen Sportstätten an der Harthauser Straße.
Untergeschoss
Gymnastikraum I
=> für Reha- und Gesundheitssport sowie sonstiges Kurssportprogramm
Erdgeschoss
Gymnastikraum II mit Frei-/Außensportbereich
=> für Reha- und Gesundheitssport sowie sonstiges Kurssportprogramm
Obergeschoss
Multifunktions-Sporthalle mit den entsprechenden Neben- und Funktionsräumen
=> für Behinderten- und Rollstuhlsport, Rhythmische Sportgymnastik,
Ganztagesschulbetreuung, Ball-/Abteilungssport, Kindersport#

Im Vergleich zum Projektentwurf „Sportopia I“ verzichtet der Verein beim neuen Projekt auf die Flächen für Zwecke des Sozialraums und auf die Einrichtung eines neuen Fitnessstudios. Der Schwerpunkt und Fokus beim neuen Projekt liegt deutlich auf dem originären Vereinssportbetrieb und den Sportkursangeboten.

Erst mit diesem geänderten Konzept, insbesondere mit dem Verzicht auf ein neues Fitnessstudio, sah sich der Gemeinderat in der Lage, der Förderung des Projektes zuzustimmen. Wir verweisen auf die öffentlichen Protokolle der entsprechenden Sitzungen.

Auch die Berechnung der förderfähigen Kosten durch die Stadt Ulm erfolgte anhand der vorgelegten Belegungs- und Nutzungspläne, da nur Kosten, die dem originären Vereinssport zugeordnet werden können, förderfähig sind. Ein Fitnessstudio gehört dabei nicht zu den förderfähigen Nutzungen.

So weit die Beschlusslage des Gemeinderates vor 5 Jahren.

Schaut man sich jedoch heute das Gebäude „Sportopia“ der TSG an, so weicht die tatsächliche Nutzung doch ganz wesentlich von dem vorgestellten Konzept „Sportopia II“ ab. Entgegen der damals vorgelegten Pläne befindet sich im Erdgeschoss ein klassisches Fitnessstudio mit allen entsprechenden Angeboten (umfangreicher Gerätepark, EMS-Training).

Wir sind über diese offensichtliche und erhebliche Abweichung von den uns damals vorgelegten Plänen sehr erstaunt und stellen daher an die Verwaltung die folgenden Fragen:

  1. Welche Festsetzungen gibt es in den Verträgen/Förderbescheiden zwischen der Stadt Ulm und der TSG bezüglich der Ausgestaltung und Nutzung der geförderten Räume und über welche Zeiträume gelten diese Festsetzungen?
  2. Gab es Anträge der TSG während der Realisierungsphase oder danach, von dem festgelegten Nutzungskonzept abweichen zu dürfen? Wenn ja, wie und auf welcher Grundlage wurden diese Anträge beantwortet?
  3. Gibt es generell eine Kontrolle der tatsächlichen Nutzung von Sportanlagen und -bauten, die mit finanzieller Förderung durch die Stadt Ulm errichtet wurden?
  4. Welche Konsequenzen hat eine erhebliche Abweichung von den Nutzungsplänen für die betroffenen Vereine?
  5. Auch das Thema Parkplätze bei der TSG wurde im Laufe der Beratungen mehrfach von Mitgliedern des Gemeinderates aufgebracht. Anstelle der Neuschaffung von Parkplätzen sind durch den Bau von „Sportopia“ mehrere Parkplätze weggefallen. Schaut man sich die heutige Situation vor der TSG an, so stellt man fest:
    1. Der vorhandene Parkplatz unterhalb der Harthauser Straße ist regelmäßig voll belegt, so dass die Besucher der TSG dann entlang der Harthauser Straße parken. Dabei handelt es sich um eine vielbefahrene Hauptverkehrsstrecke, auf der Tempo 50 erlaubt ist. Insbesondere das Ein- und Aussteigen von Kindern ist dadurch mit erheblichen Gefahren verbunden, zumal der Platz neben der Straße sehr knapp bemessen ist.
    2. Regelmäßig wird von Besuchern der TSG auf der südlichen Seite der Harthauser Straße direkt hinter der Einmündung des Fünf-Bäume-Weges geparkt, obwohl dort aufgrund der Fahrbahnmarkierungen ein Parkverbot gilt. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen, insbesondere mit dem Busverkehr, der in den Fünf-Bäume-Weg abbiegen will. Autofahrer in Richtung Söflingen sind aufgrund der parkenden PKW genötigt, über die Begrenzungsmarkierungen zu fahren.

Daher fragen wir: Wie kann die Parksituation rund um die TSG verbessert werden, um die genannten Risiken insbesondere für Kinder zu reduzieren? Gibt es Pläne seitens der Stadt und/oder der TSG, auf dem Gelände des bestehenden Parkplatzes weitere Parkmöglichkeiten z.B. durch eine zusätzliche Parkebene zu schaffen?

Wir möchten in diesem Zusammenhang auch auf die von uns wiederholt vorgetragenen Vorbehalte gegen die Art und Weise, wie in Ulm Sportförderung betrieben wird, hinweisen. Durch den oben beschriebene Sachverhalt bezüglich „Sportopia“ sehen wir uns in unseren Befürchtungen bestätigt, dass die bestehenden Strukturen nur eine unzureichende neutrale Kontrolle über die sachgemäße und sparsame Verwendung von Steuergeldern im Bereich der
Sportförderung gewähren.

So ist zum Beispiel in der Gemeindeordnung klar festgelegt, dass Mitglieder des Gemeinderates bei Beratungen und Beschlussfassungen zu Angelegenheiten, in denen sie befangen sind (oder sein könnten) nicht mitwirken dürfen. Dies würde zum Beispiel für die Mitglieder des Vorstandes eines Sportvereins gelten, wenn über einen Zuschuss für diesen Verein beraten wird.

In Ulm wird jedoch im Gemeinderat bei kleineren Vorhaben nur allgemein über die Gesamtsumme der Sportförderung beraten, die Zuschüsse für die einzelnen Maßnahmen werden dann nicht-öffentlich im „Stadtverband für Sport“ vorberaten, dessen Vorstand sich zu gleichen Teilen aus Vereinsvorsitzenden und entsandten Gemeinderatsmitgliedern zusammensetzt, die ebenfalls Mitglieder des Vorstands von Sportvereinen sein können. Im Ausschuss für Bildung, Sport und Soziales werden die Empfehlungen des Stadtverbandes dann meist ohne weitere Beratung übernommen.

Wir halten dieses Konstrukt für sehr bedenklich, da dadurch die Regelungen zur Befangenheit ausgehebelt werden können. Auch die nicht-öffentlichen Beratungen im Stadtverband für Sport entsprechen aus unserer Sicht nicht dem Geist der Gemeindeordnung.

Sparsamer Umgang mit den Steuergeldern der Ulmer Bürgerinnen und Bürger und weitreichende Transparenz in der Kommunalpolitik, das gilt für uns auch bei der Förderung des Sportes, dessen Nutzen für die Gesellschaft – gerade auch durch die Sportvereine – völlig
unbestritten ist.

Neben der Beantwortung der oben genannten Fragen bitten wir daher um die generelle Behandlung des Themas Sportförderung in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates.

Mit freundlichen Grüßen

Erik Wischmann,       Ralf Milde,                         Wolfgang Stittrich
Fraktionsvorsitzender, Stv. Fraktionsvorsitzender, Stv. Fraktionsvorsitzender