Europaweite Ausschreibung von Aufträgen der Stadt

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Sehr geehrte Frau Stadträtin Goller-Nieberle,
sehr geehrter Herr Stadtrat Dr. Waidmann,
sehr geehrter Herr Stadtrat Wischmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Vergabepraxis für Bauaufträge bei der Stadt Ulm.

Öffentliche Auftraggeber, zu denen auch die Stadt Ulm gehört, haben für die Abwicklung von Bauleistungen die einschlägigen Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zu beachten.

In der Vergabeverordnung (VgV) ist geregelt, dass bei Bauvorhaben die den Schwellenwert von 4.850.000,00 € netto überschreiten, mindestens 80 % der anfallenden Leistungen europaweit ausgeschrieben werden müssen. Für die restliche Bausumme ist die VOB § 3 Nr. 3 + 6 anzuwenden.

Somit gelten für die verbleibenden Baumittel folgende Grenzwerte:
bis 10.000,00 € Freihändige Vergabe
bis 50.000,00 € Beschränkte Ausschreibung für Ausbauwerke (ohne Energie- und Gebäudetechnik), Landschaftsbau und Straßenausstattung
bis 150.000,00 € für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau
bis 100.000,00 € für alle übrigen Gewerke

Ich kann Ihnen versichern, dass von der Verwaltung grundsätzlich die niederschwelligst zugelassene Ausschreibungsart gewählt wird und dadurch auch die lokalen Unternehmen besser in den Wettbewerb eingebunden sind.

Freundliche Grüße

i.V. Wetzig
Bürgermeister