Folgen des Gebäudeenergiegesetzes aus dem Bundeswirtschaftsministerium für die Stadt Ulm

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Sehr geehrter Oberbürgermeister,

zuletzt hat das geplante Heizungsgesetz des Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck die Gemüter erhitzt und die öffentliche Diskussion gespalten. Um die kommunale Diskussion über den geplanten sog. großen Heizungstausch auf einer Faktenbasis führen zu können und auch, damit die Stadt sich auf die Möglichkeit dieses Gesetzes entsprechend vorbereiten kann, haben wir einige Frage und wünschen uns eine entsprechende Stellungnahme der Stadtverwaltung im zuständigen Ausschuss.

Zusammenfassend haben wir folgende Fragen an die Stadtverwaltung Ulm:

Wie viele öffentliche Einrichtungen in Ulm werden vom geplanten Heizungsgesetz des Bundeswirtschaftsministers insgesamt betroffen sein?
Auf wie viele öffentliche Gebäude in Ulm kommen durch das geplante Heizungsgesetz zusätzliche Kosten zu in den nächsten
      o 12 Monaten?
      o 24 Monaten?
      o 5 Jahre?
      o 10 Jahren?
Welche Kosten kommen zusätzlich auf die Stadt Ulm durch das geplante Heizungsgesetz zu in den nächsten
      o 12 Monaten?
      o 24 Monaten?
      o 5 Jahre?
      o 10 Jahren?
Plant die Verwaltung aktuell für mögliche zusätzliche Ausgaben Rücklagen aufzubauen?
• Falls ja: In welcher Höhe plant die Verwaltung aktuell für mögliche zusätzliche Ausgaben Rücklagen aufzubauen?
Gibt es Förderprogramme auf der Landes- oder Bundesebene, welche zur finanziellen Unterstützung der Stadt bei den Ausgaben geeignet sind?
Welche Auswirkungen haben die Investitionen durch das geplante Heizungsgesetz auf die Energieeffizienz der öffentlichen Gebäude in Ulm?
Wird es genügend personelle Ressourcen in der Stadt Ulm geben – also Handwerker bzw. Fachkräfte – welche die nötigen Maßnahmen, die durch das geplante Heizungsgesetz entstehen, durchführen können?

Mit freundlichen Grüßen

Erik Wischmann,       Ralf Milde,                         Wolfgang Stittrich
Fraktionsvorsitzender, Stv. Fraktionsvorsitzender, Stv. Fraktionsvorsitzender