Vorfahrtsregelung in Wiblingen

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Die sehr viel größere Anzahl Fahrzeuge, vorwiegend von der Hauptstraße in Wiblingen mit Ziel Unterweiler und Tannenplatz abbiegend, setzt ihre Fahrt an besagter Kreuzung auf der Gögglinger Straße in Richtung Wiblinger Ring fort.

Beleuchtet man das Geschehen von aus der Richtung Wiblinger Ring auf der Gögglinger Straße in Richtung Hauptstraße sich bewegender Fahrzeuge, erkennt man sofort, weshalb bei der veränderten Straßennutzung, die aufrecht erhaltene Vorfahrtsregelung unserer Meinung nach fatal ist. Es entstehen wiederholt kritische Situationen, die aus der Bevorrechtigung des ggf. kreuzenden Gegenverkehrs als auch aus der ungünstigen Perspektive, die ein Fahrzeuglenker im Geradeausverkehr, wegen des spitzen Winkels gegenüber den sich auf der Unterweiler Straße der Kreuzung nähernden Fahrzeugen hat.

Abgesehen von dieser dringend benötigten Aufhebung der Vorfahrtsregelung zugunsten der in Gögglinger Straße, ist die Fahrbahn der Gögglinger Straße vor der Einmündung der Unterweiler Straße schmäler als in ihrem sonstigen Verlauf.

Verschärft wird das Gefahrenrisiko an der Kreuzung durch die direkt an die Gögglinger Straße heran ragenden SWU-Busse, die dort in Warteposition zur Weiterfahrt zum Tannenplatz bereitgehalten werden. In diesem Bezug müsste ein anderer, verkehrsrechtlich unkritischerer Stellplatz gefunden werden.

Wir beantragen daher,
die zuständige Abteilung zu beauftragen, diese kritische Verkehrssituation insgesamt zu überprüfen, in jedem Falle aber die bestehende Vorfahrtsregelung zugunsten der Gögglinger Straße zu ändern und gegebenenfalls im Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt zu den getroffenen Maßnahmen zu berichten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bruno Waidmann    Rose Goller-Nieberle     Erik Wischmann
Vorsitzender                Stellv. Vorsitzende       Stellv. Vorsitzender

Weitere Informationen:

  • Südwest Presse, 04.12.12: Vorfahrt neu regeln (nicht online)

Antwort des Oberbürgermeisters vom 16.01.2013:
Sehr geehrte Frau Stadträtin Goller-Nieberle,
sehr geehrte Herren Stadträte Dr. Waidmann und Wischmann,

in Ihrem Antrag zur Änderung der Vorfahrtssituation an der Kreuzung Gögglinger Straße/Unterweiler Straße machen Sie uns aufmerksam, dass durch die Erschließung des Neubaugebiets „Am Unterweiler Weg“ in Wiblingen-Süd, die Unterweiler Straße in ihrer Verkehrsführung unterbrochen wurde und dadurch im Bereich des Friedhofes eine Sackgasse entstanden ist. In diesem Zusammenhang weisen Sie darauf hin, dass die Vorfahrtsituation der Einmündung Gögglinger Straße/Unterweiler Straße nicht mehr dem Verlauf der mehrheitlichen Verkehrsbelastung entspricht, wodurch es für Fahrzeuge vom Wiblinger Ring in Richtung Hauptstraße fahrend zu kritischen Situationen kommen soll.
Wie mir die Hauptabteilung Verkehrsplanung und Straßenbau, Grünflächen, Vermessung mitteilt, ist die aktuelle Situation im Zusammenhang mit dem Projekt zum Neubau der Querspange Wiblingen zu betrachten. Der Grund für die aktuelle Vorfahrtsituation liegt in der Klassifizierung der Unterweiler Straße und des nördlichen Bereichs der Gögglinger Straße als Kreisstraße K9907. Der Verlauf der VorfahrtstraBe entspricht dieser früheren Kreisstraße. Bereits heute ist im Sinne der Anwohner der Gögglinger Straße im Vorgriff zur Umsetzung der Querspange eine Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h eingerichtet. Im nördlichen Bereich der Gögglinger Straße musste die Geschwindigkeit ebenfalls wegen Straßenschäden auf Tempo 30 km/h reduziert werden.
Die derzeitigen Vorfahrtsregelungen in dem gesamten Straßenverlauf tragen dazu bei, die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h zu unterstützen. Damit wurde neben den Rechts-vor-Links-Einmündungssituationen auch die Regelung an der Kreuzung Gögglinger Straße/Unterweiler Straße beibehalten.

Im Zuge der Umsetzung der Querspange Wiblingen, die als Verlängerung des Tangentenrings K9915 gebaut und an die L260 Unterkirchberger Straße anschließen wird, ist geplant, die Netzfunktion der klassifizierten Straßen in diesem Gebiet neu zu ordnen. Dies setzt aber ein förmliches Verfahren voraus. Bisher wurde auf dieses Verfahren im Hinblick auf den noch ausstehenden Bau der Wiblinger Spange verzichtet.

Für die Baumaßnahme „Querspange Wiblingen“ ist das Planfeststellungsverfahren mit Beschluss vom 31.07.2012 abgeschlossen, womit Baurecht vorliegt Die Entwurfsp lanung ist ebenfalls fertiggestellt.
Da diese Straßenbaumaßnahme vom Land bezuschusst wird, ist geplant, noch in diesem Jahr einen Förderantrag nach dem entsprechenden Landesfördergesetz zu stellen. Allerdings ist aufgrund der aktuellen Finanzierungssituation des Landes noch unklar, ob mit einer Zuteilung der Fördermittel 2014 gerechnet werden kann.

Da ohnehin eine umfangreiche Neuordnung der straßenrechtlichen- und straßenverkehrsrechtlichen Situation mit dem Neubau der Wiblinger Spange ansteht und die vorhandenen Verkehrsregelungen (u.a. auch an der von Ihnen angesprochenen Kreuzung) zu einer Temporeduzierung in diesem Bereich beitragen, bitte ich um Ihr Verständnis, wenn derzeit keine Änderungen von uns veranlasst werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Ivo Gönner