Umweltzone

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Wir beantragen, dass die Verwaltung im zuständigen Ausschuss einen Bericht über die Auswirkungen des Vollzuges der Umweltzone für das Stadtgebiet Ulm und die Möglichkeit der Aussetzung der Stufe 2 und 3 bis ein einheitlicher länderübergreifender Vollzug gewährleistet ist, gibt.

Über die Frage der Sinnhaftigkeit und Effektivität einer Umweltzone, lässt sich trefflich streiten. Die Gutachten u.a. des Frauenhofer-Institutes sind Ihnen ja bekannt.
Keiner wissenschaftlichen Beurteilung bedarf es, um festzustellen, dass eine auseinanderfallende Regelung zur Umweltzone in den Doppelstädte wie sie jetzt seit Januar in Ulm und Neu-Ulm vollzogen wird, die Effektivität der Maßnahme konterkarriert.
Solange daher Neu-Ulm aussetzt, ist die Durchführung der Umweltzone auf Ulmer Gemarkung in Frage gestellt und an sich wirkungslos.
Hinzu kommen die zahlreichen Feinstaubträchtigen Baustellen und Fuhren und die befürchteten Beeinträchtigungen des Verkehrs auf Ulmer Gebiet, insbesondere auch durch die Sanierung der B 10.
Eine aussagekräftige Erfassung der vergleichbaren Schadstofffrachten und regulierende Luftreinhaltung durch den Vollzug  der Umweltzone in der 2. und 3. Stufe sind hier nur sehr eingeschränkt möglich.
Volkswirtschaftlich unsinnig ist auch der Aufwand der beabsichtigten Ausnahmegenehmigungspraxis und die anfallenden Umrüstungskosten für die ca. 1000 betroffenen Fahrzeuge in 2012 und 5000 betroffenen Fahrzeuge in 2013.
Grund allerdings genug sich für den aufschiebenden Vollzug der Maßnahme einzusetzen, bis jedenfalls länderübergreifend ein einheitlicher Vollzug gewährleistet wird, worum wir Sie hiermit bitten dürfen.
Wir regen an den Vertreter des Regierungspräsidiums in den Gemeinderat einzuladen, um die Sache dort gemeinsam erörtern zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Die Fraktionsvorsitzenden der CDU, FWG, SPD und FDP




Technisches Rathaus

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das frühere Modehaus Jung in der Neuen Straße wird momentan von der Sparkasse Ulm als Ausweichquartier genutzt, bis ihr Neubau bezugsfertig ist. Das bedeutet, dass dieses Gebäude in absehbarer Zeit für eine andere Nutzung zur Verfügung stehen wird.

Wir können uns vorstellen, dieses Gebäude in Zukunft als „Technisches Rathaus“ der Stadt Ulm zu nutzen. Auf diese Weise könnten die verschiedenen Abteilungen der Bürgerdienste zusammengeführt werden. Dadurch entstünde in der Sattlergasse Platz für ein Familienzentrum, wie von den Fraktionen der CDU und FWG angeregt wurde. Das Gebäude Kornhausgasse 4 könnte dann anderweitig genutzt werden.

Wir bitten Sie zu prüfen, ob der Ankauf oder die Anmietung des Gebäudes Neue Straße 87-89 für diesen Zweck möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Für die FDP-Fraktion
Dr. Bruno Waidmann
Fraktionsvorsitzender




Verbilligter Eintritt zu kulturellen Veranstaltungen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in Ulm gibt es eine Reihe von Angeboten für verbilligte Karten zu kulturellen Veranstaltungen und Einrichtungen.

Wir bitten um einen Bericht im zuständigen Ausschuss, in dem diese Möglichkeiten detailliert aufgeführt und der eventuell vorhandene Bedarf für zusätzliche Maßnahmen dargestellt werden.

In diesem Zusammenhang sollte auch diskutiert werden, ob die Lobbycard noch besser beworben und eventuelle Hemmschwellen bei der AntragsteIlung beseitigt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Für die CDU: Dr. Karin Graf
Für die FDP: Erik Wischmann
Für die FWG: Reinhold Eichhorn
Für die SPD: Katja Adler




Europaweite Ausschreibung von Aufträgen der Stadt

Sehr geehrte Frau Stadträtin Goller-Nieberle,
sehr geehrter Herr Stadtrat Dr. Waidmann,
sehr geehrter Herr Stadtrat Wischmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Vergabepraxis für Bauaufträge bei der Stadt Ulm.

Öffentliche Auftraggeber, zu denen auch die Stadt Ulm gehört, haben für die Abwicklung von Bauleistungen die einschlägigen Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zu beachten.

In der Vergabeverordnung (VgV) ist geregelt, dass bei Bauvorhaben die den Schwellenwert von 4.850.000,00 € netto überschreiten, mindestens 80 % der anfallenden Leistungen europaweit ausgeschrieben werden müssen. Für die restliche Bausumme ist die VOB § 3 Nr. 3 + 6 anzuwenden.

Somit gelten für die verbleibenden Baumittel folgende Grenzwerte:
bis 10.000,00 € Freihändige Vergabe
bis 50.000,00 € Beschränkte Ausschreibung für Ausbauwerke (ohne Energie- und Gebäudetechnik), Landschaftsbau und Straßenausstattung
bis 150.000,00 € für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau
bis 100.000,00 € für alle übrigen Gewerke

Ich kann Ihnen versichern, dass von der Verwaltung grundsätzlich die niederschwelligst zugelassene Ausschreibungsart gewählt wird und dadurch auch die lokalen Unternehmen besser in den Wettbewerb eingebunden sind.

Freundliche Grüße

i.V. Wetzig
Bürgermeister




Zusätzliche finanzielle Belastung der Stadt durch Einführung von EuroBonds

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die mit Antrag vom 14.10.2011 gestellten Fragen beantworten wir wie folgt:

Frage 1 – Zinsanstieg bei Einführung von EuroBonds

Die Frage kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

Frage 2 – Zusätzliche Belastungen bei einem Zinsanstieg um 3 Prozent

Das aktuelle Kreditportfolio der Stadt Ulm ist für die nächsten Jahre zu über 95% gegen steigende Zinsen abgesichert. Der durchschnittliche Zinssatz im Portfolio liegt 2011 bis 2015 zwischen 3,84% und 3,60%. Ein Anstieg des Marktzinses um 3% würde diesen Durchschnittszins nur unwesentlich erhöhen und Mehrkosten von weniger als 100 T€ pro Jahr verursachen.
Nach dem Entwurf der Finanzplanung 2011 bis 2015 sind bis einschließlich 2014 keine Nettokreditaufnahmen vorgesehen.
Kassenkredite werden von der Stadt nicht in Anspruch genommen.

Frage 3 – Maßnahmen der Stadt bei Zinsanstieg um 3 Prozent

Auf die Ausführungen im Rahmen der Beratung des Nachtragshaushaltsplans 2011 wird verwiesen. Die Verwaltung wird im 1. Quartal 2012 berichten.

Mit freundlichen Grüßen
Ivo Gönner




Antrag zur FUG (Fernwärme Ulm)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Presseberichte der letzten Tage zeigen, dass die Ulmer FUG nicht unbegründet in der Kritik des Bürgers steht. Zwar wird man, wie gerade angekündigt, in einigen Tagen in einer Bürgerversammlung versuchen den Schaden zu begrenzen und das Vertrauen der Kunden wiederzugewinnen. Das Misstrauen in die Preispolitik bleibt dennoch sicher lange noch bestehen.

Nun ist es ein allgemeines Erfahrungsgut dass Unternehmen, die ein Monopol besitzen ihre Preispolitik gerne großzügiger betreiben als solche, die von einer Konkurrenz bedroht sind. Dies könnte vielleicht auch auf die FUG zutreffen, gemäß Gemeinderatsbeschluss hat sie in vielen Ulmer Stadtgebieten das Monopol als Wärmelieferant. Vor allem in Ulm-Wiblingen sind Alternativen gesetzlich weitgehend ausgeschlossen. Da sollte man jetzt ansetzen.

Wir beantragen daher, die gesetzliche Grundlage für das Monopol der FUG in den Ulmer Stadtgebieten zu überprüfen und im Gemeinderat zu berichten, wie dieses abgeändert werden kann.

In neu zu erschließenden Stadtgebieten sollte generell schon von vorneherein kein Monopol mehr erteilt werden. Den Lieferanten fiir Energie, Wärme oder den Kabelanschluss muss der Bürger selbst frei nach wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Aspekten wählen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre CDU-Fraktion, FWG-Fraktion, FDP-Fraktion


Weitere Informationen:




Einrichtung eines Bürgerfonds „Erneuerbare Energie“ durch die SWU

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Ausstieg aus der Kernenergie stellt uns vor große Herausforderungen und erfordert unter anderem einen schnellen Ausbau der regenerativen Energien.

In diesem Zusammenhang sind wir der Meinung, dass die SWU, wie schon einmal bei der Erstellung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach von EvoBus in Neu-Ulm, einen Fonds für erneuerbare Energie auflegen sollte.

Dieser könnte von Ulmer und Neu-Ulmer Bürgerinnen und Bürgern, Geschäften und Betrieben gezeichnet werden. Wir denken, dass wir mit einem derartigen Fonds eine unmittelbare Beteiligung unserer Bürger am Ausbau der erneuerbaren Energien und gleichzeitig eine Erweiterung der finanziellen Möglichkeiten der SWU erreichen können.

Einzelheiten müssen durch die SWU und die städtischen Verwaltungen geklärt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Bruno Waidmann, Vorsitzender
Rose Goller-Nieberle, Stv. Vorsitzende
Erik Wischmann, Stv. Vorsitzender 




Bushaltestelle Hochschule für Gestaltung

Sehr geehrter Herr Dr. Roth,

sehr geehrte Mitglieder des Kunst- und Kulturausschusses,

vielen Dank für Ihren Antrag vom 30.09.2011.

Wie mir die SWU Verkehr dazu mitteilt, ist eine Benennung von Haltestellen nach Einrichtungen in der Vergangenheit sukzessive abgelöst worden. Stadt und Verkehrsunternehmen vertreten beide die Auffassung, dass Haltestellen möglichst den Namen der nächstgelegenen Querstraße tragen sollten. Dies erleichtert ortsunkundigen Fahrgästen die Orientierung erheblich und ist deutschlandweiter Standard. Hinzu kommt, dass bei einem Standortwechsel oder der Schließung einer solchen Örtlichkeit, Kosten der Umbenennung der Haltestelle bei Stadt und Verkehrsunternehmen entstehen.

Darüber hinaus wurde die SWU Verkehr vom Blinden- und Sehbehindertenverband gebeten, auf zweizeilige Zielanzeigen zu verzichten. Zum Fahrplanwechsel im März 2009 wurden daher viele Zielanzeigen überarbeitet. Am Hochsträß wurde die bestehende Zielanzeige mit dem Zusatz Kuhberg zur besseren Orientierung jedoch vorerst beibehalten. Die Einführung einer neuen zweizeiligen Zielanzeige sollte jedoch vermieden werden, um den Wünschen des Verbandes nicht zuwider zu handeln.

Eine Darstellung des von Ihnen gewünschten Haltestellennamens in den diversen Druckmedien zur Fahrgastinformation sowie in den Fahrzeugen ist nur mittels einer Abkürzung möglich. Darauf soll jedoch ebenfalls verzichtet werden, da diese von Ortsfremden und der deutschen Sprache nicht Mächtigen häufig nicht verstanden werden.

Ich bin der Auffassung, dass es geeignetere Möglichkeiten einer Kommunikation der Hochschule für Gestaltung gibt.

Mit freundlichen Grüßen,
Ivo Gönner




Stopp des ELENA-Verfahrens und neue Leistungen der Bundesregierung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die SPD/Grüne-Bundesregierung hat den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) erfunden und die CDU/CSU/SPD-Bundesregierung hat ihn mit ihrer Mehrheit im Bundestag umgesetzt. Die jetzige CDU/CSU/FDP-Bundesregierung hat nunmehr auf Drängen von Datenschützern und der FDP dieses Verfahren gestoppt.

Welche Kosten waren von der Stadtverwaltung, zum Beispiel in den Bereichen von Wohngeld, Elterngeld usw. prognostiziert und eingeplant worden, die jetzt entfallen?

Außerdem hätten wir gerne Auskunft darüber, von welchen Kosten die Stadt Ulm durch die Beschlüsse der Bundesregierung im Bereich der Kinderbetreuung, des Teilhabepaketes und der Grundsicherung im Alter entlastet wird.

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Bruno Waidmann                                                             Erik Wischmann

Vorsitzender                                                                        Stellv. Vorsitzender

 

Weitere Informationen:

  • Südwest Presse, 01.09.11: FDP: Auskünfte zu ELENA (nicht online)



Vorhabenbezogener Bebauungsplan Mettlachweg-Merzigweg

Sehr geehrter Herr Dr. Waidmann, sehr geehrter Herr Eichhorn,

der Bebauungsplan befindet sich in der Phase der Aufstellung. Die Vorhabenträgerin hat dazu 3 Entwürfe eingebracht. Welcher Entwurf der weiteren Planung zu Grunde gelegt wird, ist noch nicht entschieden.

Am 30.06.2011 fand im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eine Informationsveranstaltung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger im Quartier statt., Die Gemeinderatsfraktionen waren dazu eingeladen. Bis heute sind verschiedene Stellungnahmen und Anregungen aus der Bürgerschaft und von den Trägern öffentlicher Belange eingegangen, die nun beurteilt und gewichtet werden müssen.

Eine Ortsbesichtigung, wie in Ihrem Antrag vorgeschlagen, sehe ich daher nicht als notwendig an, da diese zum jetzigen Zeitpunkt keine neuen Erkenntnisse mit sich bringt.

Mit freundlichen Grüßen,
Ivo Gönner