Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das umstrittene neue Meldegesetz sieht vor, dass die Meldeämter ohne vorherige Einwilligung der Betroffenen persönliche Daten auch an kommerzielle Interessenten weitergeben bzw. verkaufen können. Presseberichten zufolge erwirtschafteten 28 untersuchte deutsche Großstädte alleine im Jahre 2011 Einkünfte in Höhe von 4,5 Mio. €
Wir beantragen in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses – nicht öffentlich- , die folgenden Fragen zu beantworten:
- Wie viel Einnahmen wurden von der Stadt Ulm in den letzten fünf Jahren (aufgeschlüsselt pro Jahr) für die erteilten Auskünfte erzielt? Welche Gebührenstruktur wird zugrunde gelegt?
- Wie viele Gruppenauskünfte wurden in den letzten fünf Jahren erteilt, und wie hoch waren diesbezüglich die erzielten Einkünfte?
- Welche Daten wurden im Rahmen der Gruppenauskünfte dem Antragsteller mitgeteilt?
- Hat die Meldebehörde im Sinne des § 32 Abs. 4 die Gruppenauskünfte mit Auflagen versehen?
- Wer waren die häufigsten Antragsteller für Gruppenauskünfte in den letzten fünf Jahren?
- Welches berechtigte Interesse an einer Gruppenauskunft haben die Antragsteller geltend gemacht?
Zur Beurteilung der Sachlage erscheint uns eine detaillierte Information wichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bruno Waidmann
für die FDP-Fraktion
Antwort des Oberbürgermeisters vom 20.11.2012: