Eiszeitkunst

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen FWG, CDU, SPD, Grüne und FDP

Löwenmensch

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Diskussion um die Präsentation der Eiszeitkunst aus der Region Ulm wird ja seit einiger Zeit in den Medien und in der Fachpresse geführt.
Die Präsentation des Löwenmenschen befasst ja auch den Gemeinderat in der Sitzung am 21.6.2013.

Durch die aktuellen Entwicklungen um die Anerkennung als UNESCO-Weltkulturerbe werden diese Diskussionen sicher noch stärker in der Öffentlichkeit stattfinden.

Die Landesregierung befürwortet eine dezentrale Museumsstruktur in der Region. Dabei behalten alle bestehenden Einrichtungen in der Region ihre Unabhängigkeit, arbeiten aber eng unter einer Dachmarke zusammenarbeiten.

Wir halten diesen Ansatz ebenfalls für richtig und bitten Sie diese Überlegungen mit in ein künftiges Präsentationskonzept einzubeziehen und die Aktivitäten in der Region, die diesen dezentralen Ansatz befördern, in Gesprächen mit den Akteuren zu unterstützen.

Sofern erste konkrete Konzeptvorschläge vorliegen, dürfen wir um Information in den Ausschüssen bitten.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhold Eichhorn   Dr. Thomas Kienle   Dorothee Kühne
FWG-Fraktion         CDU-Fraktion           SPD-Fraktion

Birgit Schäfer-Oelmayer   Dr. Bruno Waidmann
GRÜNE-Fraktion              FDP-Fraktion




Weiterentwicklung Ulmer Museum

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP

Ulmer Museum

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Gönner,

Die Arbeitsgruppe Ulmer Museum 2020 wird dem Fachbereichsausschuss in der nächsten Sitzung vorschlagen aufgrund der Erkenntnisse der denkmalschutzrechtlichen Lage im Gebäude im Bestand einen Ideenwettbewerb für die Erweiterung des Museums im Bestand, im Untergeschoss unter dem Marktplatz oder an einem zusätzlichen Ort auszuloben.

Wir bitten Sie zeitnah zu überprüfen, ob grundsätzlich auch ein Museumsneubau im Bahnhofsareal als Hochbau im Bereich des Busbahnhofs in Betracht kommen könnte, ob hierfür Zuschüsse zu erhalten sind, und ob ein dortiger Hochbau als erster Meilenstein nach der Tiefgarage sich sowohl zeitlich als auch planerisch in die preisgekürten Entwürfe City-Bahnhof einfügen ließe.

Wir bitten Sie die Ergebnisse dieser Untersuchung so zeitnah zu erstellen, dass sie einem Ideenwettbewerb Weiterentwicklung des Ulmer Museums zur Verfügung gestellt werden können.

gez.

Dr. Thomas Kienle
Dorothee Kühne
Bruno Waidmann

Foto des Museums von Schlaier (Wikimedia Commons), Lizenz: CC-BY-SA-3.0,2.5,2.0,1.0




Biber in der Friedrichsau

Wir regen daher an, dass die Stadt Ulm eine öffentliche Podiumsdiskussion initiiert, auf der sich fachkundige Vertreter zu dieser Thematik äußern. Um den notwendigen Druck auf die verantwortliche Landesregierung auszuüben, sollten folgende Personen bzw. Institutionen eingeladen werden, sich an dieser Diskussion zu beteiligen:

  • die Ulmer Landtagsabgeordneten, insbesondere der Regierungsparteien Grüne und SPD
  • Vertreter der Naturschutzverbände BUND, NABU, Arbeitsgemeinschaft der Naturfreunde in Baden-Württemberg, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW)
  • Ministerium für Ländlichen Raum und Verb raucherschutz
  • Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
  • Regierungspräsidium Tübingen
  • Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
  • Staatliche Naturschutzverwaltung Baden-Württemberg
  • Grünflächenamt Ulm
  • Lokale Agenda Ulm 21

Wir finden, dass sich insbesondere diejenigen, die sich so stark für den Schutz der Natur einsetzen, zu der Frage äußern sollten, wie der Schutz von Leib und Leben, der Schutz unserer Spielplätze und Anlagen zur Naherholung, der Schutz von Bäumen, und der Artenschutz vereinbart werden können und welche Prioritäten zu setzen sind.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Bruno Waidmann    Rose Goller-Nieberle    Erik Wischmann
Vorsitzender                Stellv. Vorsitzende      Stellv. Vorsitzender

Weitere Informationen:




Fortschreibung Armutsbericht 2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10.04.2013, in dem Sie eine Fortschreibung des Armutsberichtes aus dem Jahr 2008 beantragen.

Wie Sie bin ich der Ansicht, dass ein umfassendes Wissen über die soziale Lage der Ulmer Bevölkerung Grundlage für städtisches Handeln in den verschiedenen Bereiches des Fachbereichs Bildung und Soziales wichtig sein sollte.

Der Fachbereich Bildung und Soziales erarbeitet gerade ein Konzept, wie die Sozialberichterstattung zukünftig erfolgen soll.

Im Rahmen dieser Erarbeitung werden wir auch prüfen, ob und in welcher Form die Fortschreibung des Armutsberichtes aus dem Jahr 2008 sinnvoll ist. Ebenso beabsichtigen wir im Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales zu berichten, welche der entsprechenden Handlungsempfehlungen aus dem Jahr 2008 mit welcher Wirkung umgesetzt wurden.

Die derzeitige Zeitplanung geht von einer Behandlung im I. Quartal 2014 aus.

Mit freundlichen Grüßen,
Ivo Gönner 




Wochenmarkt in Böfingen


Sehr geehrter Herr Dr. Waidmann,

herzlichen Dank für den Antrag vom 21.03.2013 bezüglich „Wochenmarkt in Böfingen“.

Da wir sowohl Erfahrung über den Wochenmarkt in Wiblingen, wie auch über den Wochenmarkt in Söflingen haben, werden wir die Kriterien anlegen, die auch für diese dezentralen Wochenmarkte gelten.

Dazu werden wir zunächst in einer der nächsten Sitzungen des Aufsichtsrates der Ulm Messe berichten.

Entscheidend ist neben einer entsprechenden Vielfalt auch die Beschickung des Marktes von örtlichen / regionalen Gartenbetrieben usw.

Mit freundlichen Grüßen,
Ivo Gönner 

 




Öffentliche Toiletten in Ulm

Sehr geehrte Herren Stadträte Dr. Waidmann und Wischmann,

in Ihrem Antrag stellen Sie fest, dass der vermeintliche Bedarf an weiteren öffentlichen Toiletten durch eine kostenlose Zurverfügungstellung von Toiletten durch die Firma WALL AG gedeckt werden könne.

Vorab darf ich mitteilen, dass die Fa. WALL AG die vertragliche Verpflichtung im Werbenutzungsvertrag, im Stadtgebiet Ulm insgesamt vier WALL-City-Tolletten aufzustellen und zu betreiben, erfüllt hat. Die derzeitigen Standorte sind am ZOB, am Willy-Brandt-Platz, am Schweinmarkt sowie am Ehinger Tor (Verlegung der ursprüngl. Toilette am Neuthor wegen des Neubaus „Wengentor“).

Die Kosten für diese vier City-Toiletten (Abschreibung, Unterhalt, Betrieb) werden vertragsgemäß mit der Pacht für die City-Light-Boards (10 Anlagen im Stadtgebiet Ulm) verrechnet. Im Durchschnitt ist der Pachterlös um insgesamt ca. 80.000 € jährlich gemindert.

Von einer kostenlosen Zurverfügungstellung der bisherigen Toilettenanlagen durch die WALL AG kann also keine Rede sein.

Der Verwaltung ist bekannt, dass die Fa. WALL AG prinzipiell zu den bisherigen vertraglichen Konditionen zur Errichtung und zum Betrieb weiterer City-Toilettenanlagen bereit wäre. Da der Werbenutzungsvertrag mit WALL AG jedoch am 31.12.2017 endet, ist die Refinanzierung der Kosten über die Pachtregelung nicht möglich. Zur Abdeckung des Investitionsaufwands für solche City-Toiletten (nach Angaben WALL AG rd. 200.000 € je Anlage, Kosten für Herstellung, Aufbau, Anschluss an Ver- und Entsorgungsleitungen) wäre nach Auffassung von WALL AG zwingend eine Verlängerung des Werbenutzungsvertrags um mind. 10 Jahre notwendig.

Nach der Entwicklung des europarechtlichen Vergabe- und Ausschreibungsrechts in den letzten Jahren ist eine Verlängerung des Vertrags mit WALL nicht möglich. Nach Ablauf des 20-jährigen Vertragszeitraums werden die den Werbenutzungsvertrag umfassenden Leistungen in 2016/2017 auszuschreiben sein. An welchen Anbieter dann ab 1.1.2018 die Vergabe erfolgen kann, ist heute noch nicht voraussehbar.

Aus den vorstehenden Ausführungen folgt, dass weitere Toilettenanlagen der Fa. WALL AG nicht realisiert werden können, jedenfalls nicht zu für die Stadt akzeptablen finanziellen Auswirkungen.

Unabhängig davon ist ohnehin fraglich, ob geeignete Standorte zur Verfügung stünden und ob das WAlL’sehe Toilettenmodell wegen seiner automatischen Reinigungsgänge nach jeder Benutzung für jeden standörtlichen Bedarf die optimale Lösung wäre.

Ich habe die mit dem Thema befassten städt. Abteilungen SUB, UNT, GM gebeten, zusammen mit dem City e.V., dem Verein LEISE und der Parkbetriebs-GmbH zu prüfen,ob und wo Bedarf (echter/gefühlter) an äffentl. Toiletten besteh t. Temporärer Bedarf, etwa bei Veranstaltungen, bleibt außen vor; dieser ist bei der Genehmigung und Organisation solcher Veranstaltungen durch ausreichende Stückzahlen an speziell hierfür angebotenen mobilen Toilettenangeboten zu decken.

Werden nachhaltige Bedarfe und Standorte für diese Bedarfe festgestellt, sind aus meiner Sicht Alternativen zu untersuchen, die der Errichtung öffentlicher Toilettenanlagen vorrangig gegenüber gestellt werden könnten. So etwa die Mitnutzung der Toiletten von Gastronomiebetrieben, des Einzelhandels, von öffentlichen Einrichtungen einschl. der Parkhäuser und ähnliche Lösungsansätze.

Ich habe die Abteilungen gebeten, mir bis spätestens zu den Beratungen zum Haushaltsplan 2014 im Herbst d.J. das Ergebnis der Überprüfung und die Lösungsvorschläge mitzuteilen. Ich werde Sie und die anderen Gemeinderatsfraktionen dann hierüber informieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Ivo Gönner


Weitere Informationen:




Korrektur der Beschilderung in Söflingen

Sehr geehne Frau Stadträtin Goller-Nieberle.
sehr geehrter Herr Stadtrat Dr. Waidmann,
sehr geehrter Herr Stadtrat Wischmann,

vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Straßenverkehrsbehörde wird auf Ihren Antrag hin die in Söflingen am

  • Gemeindeplatz
  • Ochsengasse
  • Ottiliengasse
  • Mühlstraße

bestehenden Zeichen 306 StVO (Vorfahrtsstraße) entfernen und durch die Zeichen 301 StVO (Vorfahrt) ersetzen lassen.

In der Klingensteiner Straße ist eine Änderung der Beschilderung jedoch nicht erforderlich, da der Einmündungsbereich Klingensteiner Straße / Jägerstraße als abknickende Vorfahrtsstraße ausgewiesen ist und so auch, aufgrund der derzeitigen Verkehrsstärken, beibehalten wird.

Mit freundlichen Grüßen,
Ivo Gönner


Weitere Informationen:

  • Bericht in der Südwest Presse, 08.02.2013 (nicht online)



Antrag zur „Brauttreppe“ am Ulmer Rathaus

Rathaus

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die „Brauttreppe“ am Ulmer Rathaus, über die viele Brautpaare sich jede Woche auf den „steinigen“ Weg in die Ehe begeben, ist in einem derart jämmerlichen Zustand, dass sie für die Stadt alles andere als ein Aushängeschild ist.

Die Stufen sind verschmutzt und zum Teil beschädigt, eine Ecke an der Tür wird als Raucherecke mit einem ekligen, offenen Aschenbecher genutzt und die Farbe an der Eingangstür ist abgeschlagen. Hier sollte die Verwaltung unserer Meinung nach r
asch für Abhilfe sorgen.

Wir beantragen daher,

die Brauttreppe am Ulmer Rathaus zeitnah in einen dem zugedachten Zweck angemessenen Zustand zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Bruno Waidmann     Rose Goller-Nieberle
Vorsitzender                 Stellv. Vorsitzende

Weitere Informationen:

 




Vorfahrtsregelung in Wiblingen

Die sehr viel größere Anzahl Fahrzeuge, vorwiegend von der Hauptstraße in Wiblingen mit Ziel Unterweiler und Tannenplatz abbiegend, setzt ihre Fahrt an besagter Kreuzung auf der Gögglinger Straße in Richtung Wiblinger Ring fort.

Beleuchtet man das Geschehen von aus der Richtung Wiblinger Ring auf der Gögglinger Straße in Richtung Hauptstraße sich bewegender Fahrzeuge, erkennt man sofort, weshalb bei der veränderten Straßennutzung, die aufrecht erhaltene Vorfahrtsregelung unserer Meinung nach fatal ist. Es entstehen wiederholt kritische Situationen, die aus der Bevorrechtigung des ggf. kreuzenden Gegenverkehrs als auch aus der ungünstigen Perspektive, die ein Fahrzeuglenker im Geradeausverkehr, wegen des spitzen Winkels gegenüber den sich auf der Unterweiler Straße der Kreuzung nähernden Fahrzeugen hat.

Abgesehen von dieser dringend benötigten Aufhebung der Vorfahrtsregelung zugunsten der in Gögglinger Straße, ist die Fahrbahn der Gögglinger Straße vor der Einmündung der Unterweiler Straße schmäler als in ihrem sonstigen Verlauf.

Verschärft wird das Gefahrenrisiko an der Kreuzung durch die direkt an die Gögglinger Straße heran ragenden SWU-Busse, die dort in Warteposition zur Weiterfahrt zum Tannenplatz bereitgehalten werden. In diesem Bezug müsste ein anderer, verkehrsrechtlich unkritischerer Stellplatz gefunden werden.

Wir beantragen daher,
die zuständige Abteilung zu beauftragen, diese kritische Verkehrssituation insgesamt zu überprüfen, in jedem Falle aber die bestehende Vorfahrtsregelung zugunsten der Gögglinger Straße zu ändern und gegebenenfalls im Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt zu den getroffenen Maßnahmen zu berichten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bruno Waidmann    Rose Goller-Nieberle     Erik Wischmann
Vorsitzender                Stellv. Vorsitzende       Stellv. Vorsitzender

Weitere Informationen:

  • Südwest Presse, 04.12.12: Vorfahrt neu regeln (nicht online)

Antwort des Oberbürgermeisters vom 16.01.2013:
Sehr geehrte Frau Stadträtin Goller-Nieberle,
sehr geehrte Herren Stadträte Dr. Waidmann und Wischmann,

in Ihrem Antrag zur Änderung der Vorfahrtssituation an der Kreuzung Gögglinger Straße/Unterweiler Straße machen Sie uns aufmerksam, dass durch die Erschließung des Neubaugebiets „Am Unterweiler Weg“ in Wiblingen-Süd, die Unterweiler Straße in ihrer Verkehrsführung unterbrochen wurde und dadurch im Bereich des Friedhofes eine Sackgasse entstanden ist. In diesem Zusammenhang weisen Sie darauf hin, dass die Vorfahrtsituation der Einmündung Gögglinger Straße/Unterweiler Straße nicht mehr dem Verlauf der mehrheitlichen Verkehrsbelastung entspricht, wodurch es für Fahrzeuge vom Wiblinger Ring in Richtung Hauptstraße fahrend zu kritischen Situationen kommen soll.
Wie mir die Hauptabteilung Verkehrsplanung und Straßenbau, Grünflächen, Vermessung mitteilt, ist die aktuelle Situation im Zusammenhang mit dem Projekt zum Neubau der Querspange Wiblingen zu betrachten. Der Grund für die aktuelle Vorfahrtsituation liegt in der Klassifizierung der Unterweiler Straße und des nördlichen Bereichs der Gögglinger Straße als Kreisstraße K9907. Der Verlauf der VorfahrtstraBe entspricht dieser früheren Kreisstraße. Bereits heute ist im Sinne der Anwohner der Gögglinger Straße im Vorgriff zur Umsetzung der Querspange eine Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h eingerichtet. Im nördlichen Bereich der Gögglinger Straße musste die Geschwindigkeit ebenfalls wegen Straßenschäden auf Tempo 30 km/h reduziert werden.
Die derzeitigen Vorfahrtsregelungen in dem gesamten Straßenverlauf tragen dazu bei, die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h zu unterstützen. Damit wurde neben den Rechts-vor-Links-Einmündungssituationen auch die Regelung an der Kreuzung Gögglinger Straße/Unterweiler Straße beibehalten.

Im Zuge der Umsetzung der Querspange Wiblingen, die als Verlängerung des Tangentenrings K9915 gebaut und an die L260 Unterkirchberger Straße anschließen wird, ist geplant, die Netzfunktion der klassifizierten Straßen in diesem Gebiet neu zu ordnen. Dies setzt aber ein förmliches Verfahren voraus. Bisher wurde auf dieses Verfahren im Hinblick auf den noch ausstehenden Bau der Wiblinger Spange verzichtet.

Für die Baumaßnahme „Querspange Wiblingen“ ist das Planfeststellungsverfahren mit Beschluss vom 31.07.2012 abgeschlossen, womit Baurecht vorliegt Die Entwurfsp lanung ist ebenfalls fertiggestellt.
Da diese Straßenbaumaßnahme vom Land bezuschusst wird, ist geplant, noch in diesem Jahr einen Förderantrag nach dem entsprechenden Landesfördergesetz zu stellen. Allerdings ist aufgrund der aktuellen Finanzierungssituation des Landes noch unklar, ob mit einer Zuteilung der Fördermittel 2014 gerechnet werden kann.

Da ohnehin eine umfangreiche Neuordnung der straßenrechtlichen- und straßenverkehrsrechtlichen Situation mit dem Neubau der Wiblinger Spange ansteht und die vorhandenen Verkehrsregelungen (u.a. auch an der von Ihnen angesprochenen Kreuzung) zu einer Temporeduzierung in diesem Bereich beitragen, bitte ich um Ihr Verständnis, wenn derzeit keine Änderungen von uns veranlasst werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Ivo Gönner




Umfang und Vergütung von Meldeauskünften

Meldegesetz für Baden-Württemberg (MG)
Umfang und Vergütung von Melderegisterauskünften
(Antrag Nr. 173)

Sehr geehrte Frau Stadträtin Goller-Nieberle,
sehr geehrte Herren Stadträte Dr. Waidmann und Wischmann,

vielen Dank für Ihren Antrag vom 24.10.2012 in dem Sie um Beantwortung verschiedener Fragen über die Anzahl von Melderegisterauskünften und der Höhe der dabei eingenommen Gebühren in den letzten 5 Jahren bitten. Wie unsere Meldebehörde mit dem von den §§ 32 und 32 a MG eingeräumten Entscheidungsspielraum umgeht, habe ich bereits mit Schreiben vom 15.08.2012 (Antrag der GRÜNE Fraktion Ulm, Nr. 126) erläutert.

Nachfolgend die Antworten auf Ihre Fragen:

1. Wie viele Einnahmen wurden von der Stadt Ulm in den letzten 5 Jahren (aufgeschlüsselt pro Jahr) für die erteilten Auskünfte erzielt? Welche Gebührenstruktur wird zugrunde gelegt? Neben gebührenfreien Melderegisterauskünften an Behörden erteilt unsere Meldebehörde folgende gebührenpflichtige Auskünfte:
2007: 14.243
2008: 13.622
2009: 14.272
2010: 13.130
2011: 12.669

Folgende Gebühren wurden dabei vereinnahmt:
2007: 109.279 €
2008: 99.203 €
2009: 91.331 €
2010: 80.404 €
2011: 76.621 €

Die Gebühren setzen sich wie folgt zusammen:

Einfache Auskunft 9 €, Auskunft bei Auskunftssperre 12 € und erweiterte Auskunft 14 €. Die Rechtsgrundlage der Gebührenerhebung ist die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Ulm in der Fassung vom 22.10.1997.
Der Gebührenrückgang lässt sich mit der Einführung des Meldeportals des Landes Baden-Württemberg Ende 2007 erklaren. Viele Auskunftsersuchen (einfache Melderegisterauskünfte) insbesondere von sogenannten Power-Usern (z.B. Behörden, GEZ, Deutsche Post AG, Rechtsanwälte, Inkassogesellschaften) werden zunehmend über dieses Meldeportal erledigt. Auch diese Auskunftsersuchen sind für Behörden gebührenfrei und ansonsten gebührenpflichtig. Die Gebühr für diese einfachen Melderegisterauskünfte beträgt 5 € im Einzelfall.
Für den Betrieb des Meldeportals fallen Kosten in Höhe von jährlich ca 30.000 € an.

2. Wie viele Gruppenauskünfte wurden in den letzten fünf Jahren erteilt und wie hoch waren die erzielten Einnahmen?

Gruppenauskünfte wurden erteilt:
2007: 6
2008: 7
2009: 5
2010: 5
2011: 6

Einnahmen wurden erzielt:
2007: 1.858.50 €
2008: 818.33 €
2009: 2.784.96 €
2010: 760.59 €
2011: 1.043.73 €

Die Einnahmen setzen sich zusammen aus einer Pauschalgebühr, Fremdkosten des Rechenzentrums KIRU, ggf. eigene Arbeitsplatzkosten, Kosten für Datenträger, Porto und Verpackung.

3. Welche Daten wurden im Rahmen der Gruppenauskünfte dem Antragsteller mitgeteilt?

Gemäß § 32 Abs. 3 MG dürfen folgende Daten im Rahmen einer Gruppenauskunft mitgeteilt werden:
Familiennamen
Vornamen
Doktorgrad
gesetzlicher Vertreter minderjähriger Kinder (Vor- und Familiennamen, Anschrift)
Alter
Geschlecht
Staatsangehörigkeit
Anschriften.

Für Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen darf gemäß § 34 MG Auskunft aus dem Melderegister über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und Anschriften erteilt werden, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Bei Wahlen und Abstimmungen, an denen auch ausländische Unionsbürger teilnehmen können, darf die Meldebehörde darüber hinaus Angaben über die Staatsangehörigkeiten dieser Unionsbürger machen.

Unsere Meldebehörde hält diesen gesetzlichen Rahmen strikt ein, wobei nicht bei allen Gruppenauskünften sämtliche Daten erforderlich sind.

4. Hat die Meldebehörde im Sinne des § 32 Abs. 4 MG die Gruppenauskünfte mit Auflagen versehen?

Von der Möglichkeit der Erteilung von Auflagen, über die Datenschutzbestimmungen des Meldegesetzes hinaus, haben wir bisher keinen Gebrauch gemacht.

5. Wer waren die häufigsten Antragsteller für Gruppenauskünfte in den letzten fünf Jahren?

Die häufigsten Antragsteller für Gruppenauskünfte in den letzten 5 Jahren waren:
infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH in Bonn
TNS Infratest Forschung GmbH in München und die
Universität Ulm.

6. Welches berechtigte Interesse an einer Gruppenauskunft haben die Antragsteller geltend gemacht?

Eine Gruppenauskunft, das heißt eine Auskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Einwohner, ist nur zulässig, wenn sie im öffentlichen Interesse liegt. Dabei muss das öffentliche Interesse an der Gruppenauskunft aus dem Melderegister die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen, das heißt das Interesse an der Geheimhaltung seiner persönlichen Daten, überwiegen. Dieses öffentliche Interesse liegt It. Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zum Meldegesetz vor, bei der Datenübermittlung für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung, der Kinderverkehrserziehung oder sozialen Betreuung.

In den überwiegenden Fällen handelt es sich um die Durchführung von Forschungsaufträgen im Auftrag von öffentlichen Forschungseinrichtungen. In diesen Fällen wird eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Bundeslandes vorgelegt.

Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Bürgerdienste III, Herr Oed (161-3300), gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ivo Gönner