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Aktueller Krisenmodus in der Stadtverwaltung Ulm

Sehr geehrter Oberbürgermeister,

 

wir leben in einer Zeit der ständigen Krisen. Damit einher geht eine Politik der ständigen Krisenbewältigung. Zwischen der Flüchtlingskrise 2016, der Corona-Pandemie, dem Krieg in der Ukraine, der Energiekrise im letzten Winter, den erneut steigenden Zahlen der Einwanderung und dem Klimawandel bleibt in der Wahrnehmung vieler immer weniger Zeit für ausgiebige Debatten in der deutschen Politik und Gesellschaft. Der ständige Krisenmodus ist aber kein nachhaltiger Modus Vivendi für die Ulmer Kommunalpolitik. Als FDP-Gemeinderatsfraktion Ulm haben wir den Eindruck, dass die Ulmer Verwaltung im ständigen Krisenmodus gefangen ist und so vermehrt die Kompetenzen des Ulmer Gemeinderats umgeht. Jede Krisenentscheidung am Gemeinderat vorbei senkt die Legitimität der jeweiligen Entscheidung und der Kommunalpolitik in Ulm insgesamt. Um diese Entwicklung faktenbasiert bewerten zu können, haben wir einige Fragen und wünschen uns eine entsprechende Stellungnahme der Stadtverwaltung im Gemeinderat.

 

Zusammenfassend haben wir folgende Fragen an die Stadtverwaltung Ulm:

 

Wie viele Eilentscheidungen traf die Stadtverwaltung Ulm
o Im Jahr 2023 im Vergleich zu 2019 in der entsprechenden Zeitspanne?
o In den Jahren 2022-2023 im Vergleich zu 2018-2019 in der entsprechenden Zeitspanne?
o In den Jahren 2020-2023 im Vergleich zu 2017-2019 in der entsprechenden Zeitspanne?
o In den Jahren 2016-2023 im Vergleich zu 2008-2015 in der entsprechenden Zeitspanne?
Wie viel Geld verwendete die Stadt Verwaltung Ulm durch Eilentscheide
o Im Jahr 2023 im Vergleich zu 2019 in der entsprechenden Zeitspanne?
o In den Jahren 2022-2023 im Vergleich zu 2018-2019 in der entsprechenden Zeitspanne?
o In den Jahren 2020-2023 im Vergleich zu 2017-2019 in der entsprechenden Zeitspanne?
o In den Jahren 2016-2023 im Vergleich zu 2008-2015 in der entsprechenden Zeitspanne?

 

Mit freundlichen Grüßen

Erik Wischmann,       Ralf Milde,                         Wolfgang Stittrich,
Fraktionsvorsitzender, Stv. Fraktionsvorsitzender, Stv. Fraktionsvorsitzender




Folgen des Gebäudeenergiegesetzes aus dem Bundeswirtschaftsministerium für die Stadt Ulm

Sehr geehrter Oberbürgermeister,
zuletzt hat das geplante Heizungsgesetz des Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck die Gemüter erhitzt und die öffentliche Diskussion gespalten. Um die kommunale Diskussion über den geplanten sog. großen Heizungstausch auf einer Faktenbasis führen zu können und auch, damit die Stadt sich auf die Möglichkeit dieses Gesetzes entsprechend vorbereiten kann, haben wir einige Frage und wünschen uns eine entsprechende Stellungnahme der Stadtverwaltung im zuständigen Ausschuss.
Zusammenfassend haben wir folgende Fragen an die Stadtverwaltung Ulm:
Wie viele öffentliche Einrichtungen in Ulm werden vom geplanten Heizungsgesetz des Bundeswirtschaftsministers insgesamt betroffen sein?
Auf wie viele öffentliche Gebäude in Ulm kommen durch das geplante Heizungsgesetz zusätzliche Kosten zu in den nächsten
      o 12 Monaten?
      o 24 Monaten?
      o 5 Jahre?
      o 10 Jahren?
Welche Kosten kommen zusätzlich auf die Stadt Ulm durch das geplante Heizungsgesetz zu in den nächsten
      o 12 Monaten?
      o 24 Monaten?
      o 5 Jahre?
      o 10 Jahren?
Plant die Verwaltung aktuell für mögliche zusätzliche Ausgaben Rücklagen aufzubauen?
• Falls ja: In welcher Höhe plant die Verwaltung aktuell für mögliche zusätzliche Ausgaben Rücklagen aufzubauen?
Gibt es Förderprogramme auf der Landes- oder Bundesebene, welche zur finanziellen Unterstützung der Stadt bei den Ausgaben geeignet sind?
Welche Auswirkungen haben die Investitionen durch das geplante Heizungsgesetz auf die Energieeffizienz der öffentlichen Gebäude in Ulm?
Wird es genügend personelle Ressourcen in der Stadt Ulm geben – also Handwerker bzw. Fachkräfte – welche die nötigen Maßnahmen, die durch das geplante Heizungsgesetz entstehen, durchführen können?
Mit freundlichen Grüßen
Erik Wischmann,       Ralf Milde,                         Wolfgang Stittrich
Fraktionsvorsitzender, Stv. Fraktionsvorsitzender, Stv. Fraktionsvorsitzender



Die Transparenz der Ulmer Kommunalpolitik steigern

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die deutsche Politik sieht sich mit einem gefährlichen Trend konfrontiert: Immer weiter geht das Vertrauen in die Politik verloren. Das betrifft auch die Kommunalpolitik. Dies bestätigte auch jüngst eine Erhebung des Forsa-Instituts. So sank das Vertrauen in Bürgermeister / Oberbürgermeister seit 2020 um 14 Prozentpunkte auf 44%, das Vertrauen in die Gemeindevertretung seit 2020 um 13 Prozentpunkte auf 43% und das Vertrauen in die Stadtverwaltung seit 2020 um 12 Prozentpunkte auf 43%. Dies bedeutet, dass deutschlandweit nicht einmal mehr die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger den kommunalpolitischen Institutionen vertrauen.

Auch die Stadt Ulm ist hier in der Pflicht Vertrauen wiederherzustellen und zu festigen. Dabei stehen für uns als FDP-Gemeinderatsfraktion die Transparenz, Bürgerfreundlichkeit und Legitimität der Ulmer Kommunalpolitik im Mittelpunkt der Bemühungen. Diese gilt es zu fördern.

Derzeit sind Informationen über die Sitzungen des Gemeinderats nur umständlich vor Ort in Papierform im Rathaus erhältlich. Dies ist veraltet und fern von der Lebensrealität der Menschen. Wir sind der Ansicht, dass der Zugang zu den Sitzungsprotokollen der Gemeinderatssitzungen erleichtert werden sollte, um den Bürgern eine bessere Teilhabe an politischen Entscheidungen zu ermöglichen. Die Sitzungsprotokolle des Ulmer Gemeinderates sollten deshalb jederzeit und ortsunabhängig einfach im Internet abrufbar sein, denn die Ulmer Kommunalpolitik hat nichts zu verstecken – entsprechend zugänglich sollten die Informationen sein.

Ein weiteres Mittel zur Steigerung der Transparenz der Ulmer Kommunalpolitik soll sein, dass die Gemeinderatssitzungen auch von zuhause aus verfolgbar sein können – nicht jeder hat die Möglichkeit, bei wichtigen Gemeinderatssitzungen vor Ort anwesend zu sein, um zu erfahren, was in der Ulmer Kommunalpolitik vor sich geht. Um den Ulmer Bürgerinnen und Bürgern hier eine flexible Möglichkeit an die Hand zu geben, den Ulmer Gemeinderat bei Interesse auch unterwegs oder zuhause zuhören zu können, sollten die Sitzungen des Gemeinderats deshalb live im Internet übertragen werden. Auch sollten die Sitzungen zumindest vorrübergehend im Internet abrufbar bleiben, um die Flexibilität sicherzustellen.

Diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass der Gemeinderat für die Bürgerinnen und Bürger transparenter wird und ein höheres Maß an Legitimität erhält. Wir sind der Überzeugung, dass eine transparente Politik das Vertrauen in die Demokratie und die kommunale Politik stärkt. Von diesem Vertrauen wiederum lebt unsere Demokratie und sie legitimiert die politische Arbeit der Verwaltung und der Politik. Eine regelmäßige Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen und Aufnahmen bzw. Livestreams der Gemeinderatssitzungen ist somit ein wichtiger Schritt in Richtung einer offenen, transparenten und bürgernahen Politik. Dabei gilt zu betonen, dass das Angebot selbst bei geringem Interesse erhalten bleiben sollte, denn was Vertrauen schafft ist nicht, dass sich die Bürgerinnen und Bürger die Gemeinderatssitzungen und Protokolle umfänglich anschauen, sondern dass jederzeit und überall dafür die Möglichkeit besteht.

Wir bitten die Verwaltung daher um Prüfung unseres Vorschlags und um eine Stellungnahme in der nächsten Gemeinderatssitzung.

Zusammenfassend bitten wir die Stadt Ulm um:

  • Das Bereitstellen der Protokolle der Gemeinderatssitzungen im Internet,
  • Das Einrichten einer Live-Übertragung der Gemeinderatssitzungen, sowie
  • Das längerfristige Bereitstellen der Aufnahmen der Gemeinderatssitzungen für die Öffentlichkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Erik Wischmann,       Ralf Milde,                         Wolfgang Stittrich
Fraktionsvorsitzender, Stv. Fraktionsvorsitzender, Stv. Fraktionsvorsitzender




Innenstadt-Ringlinie Ulm

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir sehen uns konfrontiert mit einer steigenden Belastung durch den Verkehr in der Innenstadt. Gleichzeitig besteht weiterhin ein großes Bedürfnis der Ulmerinnen und Ulmer sowie der Anreisenden nach unkomplizierter und möglichst günstiger Mobilität. Zudem gilt es, die Attraktivität der Innenstadt zu erhalten und den lokalen Einzelhandel zu unterstützen.

Deshalb schlagen wir die Einführung eines Pilotprojektes „Innenstadt-Ringlinie Ulm“ vor – ein Lösungsweg, welcher dem Ulmer Anspruch als moderne, digitale Stadt entspricht.

Diese Innenstadt-Ringlinie soll als Schuttlebus kreisförmig den Innenstadtring (Friedrich-Ebert-Straße – Olgastraße – Frauenstraße – Neue Straße) befahren und die vorhandenen Haltestationen entlang der Strecke bedienen, ev. ergänzt um zusätzliche Bedarfshalten.

Wir schlagen dabei vor, dass dieses Mobilitätsangebot für die Benutzer kostenfrei zur Verfügung gestellt wird – es soll also kein Ticket nötig sein. Durch diese Einfachheit soll ein „Hop on-Hop off“-Erlebnis entstehen. Der Bus soll mit möglichst hoher Taktung regelmäßig dieselbe Strecke befahren, um einen möglichst bequemen Transport von einem „Ende“ der Innenstadt zum anderen zu ermöglichen. Die eingesetzten Fahrzeuge sollten genügend Platz für die Mitnahme von Gepäck bzw. Einkäufen, Kinderwagen, Rollstühlen, Gehwagen und ähnlichem bieten.

Die Einführung einer solchen Ringlinie würde nicht nur zur Verkehrsberuhigung in der Innenstadt beitragen. Gerade ein Umparken zwischen den Parkhäusern oder sonstiger Parksuch-Verkehr könnte reduziert werden. So könnte ein Besucher, der z.B. am Bahnhof parkt oder mit dem Zug ankommt, zu Fuß entlang der Einkaufsstraßen bis zur Frauenstraße bummeln und dann dort ohne große Wartezeit mit den Einkäufen bequem die Rückfahrt zum Bahnhof antreten. Das vorhandene ÖPNV-Netz deckt diesen Bedarf leider nicht ab.

Im Sinne des Ulmer Images als moderne Stadt schlagen wir weiter vor, dass diese Innenstadt-Ringlinie als Pilotprojekt ein autonom fahrendes und elektrisch betriebenes Verkehrsangebot sein soll. Durch ein solches, fortschrittliches Mobilitätskonzept kann also nicht nur die Verkehrsbelastung in der Ulmer Innenstadt, sondern auch die Attraktivität der Stadt Ulm erheblich gesteigert werden. Durch das alternative Mobilitätsangebot erhoffen wir uns weiter eine schonende Wirkung in Bezug auf Luftqualität und Lautstärke im Innenstadtbereich.

Auch wenn heute ein autonom fahrendes Fahrzeug auf einer stark befahrenen Straße noch schwierig in der Realisierung ist, wird diese Art von ÖPNV in Zukunft ein wesentlicher Pfeiler der Verkehrswende sein, da nur so – vor allem in Hinsicht auf den zunehmende Mangel an Personal – ein attraktives Angebot mit hoher Taktrate zu vertretbaren Kosten realisierbar ist. Ulm sollte hier Vorreiter sein und bietet dafür die besten Voraussetzungen.

Um die mögliche Innovationsförderung eines solchen Pilotprojektes vollends auszuschöpfen, schlagen wir zudem vor, dieses Projekt in der Kooperation mit einer Forschungseinrichtung – beispielsweise mit der Universität Ulm – zu realisieren.

Wir bitten um Prüfung unseres Vorschlags und um eine Stellungnahme der Verwaltung im zuständigen Ausschuss. Zusammenfassend bitten wir die Stadt Ulm um:

• Die Prüfung der Umsetzbarkeit einer „Innenstadt-Ringlinie Ulm“,
• als kostenloses Angebot,
• als Pilotprojekt für autonomes Fahren,
• in Kooperation mit einer interessierten Forschungseinrichtung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Erik Wischmann,       Ralf Milde,                         Wolfgang Stittrich
Fraktionsvorsitzender, Stv. Fraktionsvorsitzender, Stv. Fraktionsvorsitzender

 




Ehemaliges Alten- und Pflegeheim Wiblingen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir, die FDP-Fraktion im Ulmer Rathaus, möchten Sie bitten, bei der Landesregierung mit Nachdruck darauf zu drängen, dass die Stadt Ulm in den dem Land Baden-Württemberg gehörenden, leerstehenden und mit aller Infrastruktur versehenen Räumen des ehemaligen Alten- und Pflegeheims Wiblingen Flüchtlinge aus der Ukraine unterbringen darf.

Es kann nicht sein, dass wir für Millionen Container kaufen oder Sporthallen als Flüchtlingsunterkünfte nutzen, solange landeseigene Immobilien in der Stadt Ulm leerstehen.

Erik Wischmann, Ralf Milde, Wolfgang Stittrich




Umzäunung der Baustelle Sedelhofareal

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit längerer Zeit werden Gäste unserer Stadt, die am Bahnhof ankommen, beim Verlassen des Bahnhofgebäudes mit dem Anblick des Bauzaunes und der dahinter liegenden Freifläche des Sedelhofareals „begrüßt“.

Wir sind der Meinung, dass man durch eine ansprechendere Gestaltung der Umzäunung ein etwas freundlicheres Entree bis zur Realisierung der Sedelhöfe schaffen könnte.

Wir bitten die Verwaltung daher zu prüfen, ob z.B. durch das Anbringen von Plakaten oder Bannern mit entsprechender Beschriftung/Bemalung eine ästhetische Verbesserung erreicht werden kann.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Bruno Waidmann      gez. Rose Goller-Nieberle     Erik Wischmann
Vorsitzender                   Stellv. Vorsitzende                 Stellv. Vorsitzender




Gestaltung Kreuzung Moltkestrasse / Wörthstrasse

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zu meiner großen Überraschung scheint die Stadt Ulm sich entschieden zu haben, die Verwendung von Geländewagen und SUVs in Ulm fördern zu wollen. Anders kann ich mir die neuen, an der Kreuzung Moltkestrasse/Wörthstrasse verbauten Rampen nicht erklären.

Sollte es jedoch nicht die Absicht gewesen sein, direkt neben dem Parkhaus einer Firma mit ca. 3000 Mitarbeitern den Gebrauch normaler PKW nahezu unmöglich zu machen bzw. den Verkehr noch mehr in das südlich gelegene Wohngebiet zu verlagern, so bitte ich um umgehende Beseitigung dieses Schildbürgerstreichs.

Es mag ja manchen erheitern, zuzuschauen, wie die Autofahrer zum Teil mehrere Anläufe brauchen, um die Kreuzung zu passieren und ihnen dabei der Angstschweiß auf die Stirn läuft, da sie jederzeit damit rechnen müssen, ihr Auto zu beschädigen. Ich aber ärgere mich über eine derartige Fehlkonstruktion und bin damit sicher nicht allein.

Mit freundlichen Grüßen,

Erik Wischmann
stv. Fraktionsvorsitzender




Andienung der zentralen Notfallpraxis am Bundeswehrkrankenhaus

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit dem 1. Februar 2014 gibt es eine zentrale Notfallpraxis am Bundeswehrkrankenhaus (BWK) in Ulm.

Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, ob es möglich ist, das BWK während der Woche mit kürzeren Taktzeiten an den ÖPNV anzubinden und am Wochenende einen Shuttle-Busverkehr vom Zentralen Busbahnhof direkt zum BWK einzurichten.

Diese Regelung wäre besonders am Wochenende zu begrüßen, weil sich dadurch in manchen Fällen ärztliche Hausbesuche erübrigen würden. Wir können uns auch vorstellen, dass es über besondere Vereinbarungen mit den hiesigen Taxiunternehmen möglich sein wird, dass Patienten die Notfallpraxis schneller erreichen.

Eine solche Regelung, die Kosten für Hausbesuche einspart, wäre bestimmt auch im Interesse der Krankenkassen, die dann sicher bereit wären, die dadurch entstehenden Mehrkosten zu übernehmen

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bruno Waidmann   Rose Goller-Nieberle    Erik Wischmann
Vorsitzender                Stellv. Vorsitzende         Stellv. Vorsitzender
Veröffentlichung:

 

Antwort des Oberbürgermeisters vom 20.02.2014:

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundeswehrkrankenhaus wird durch die Buslinien 3, 5, 15 und 45 über die Haltestelle Kliniken Wissenschaftsstadt erschlossen.

Folgende Taktzeiten werden dabei angeboten:

Linie  Linienweg Mo-Fr Sa
Vormittag
Sa
Nachmittag
So 
3 Wiblingen – Ulm Hbf –
Wissenschaftsstadt
3,3 – 10 15 10 15
5 Ludwigsfeld/Wiley – Ulm Hbf –
Wissenschaftsstadt
10 15 10 15
15 Willy-Brandt-Platz –
Wissenschaftsstadt
60
45 Jungingen – Lehr –
Wissenschaftsstadt
60

Auf den Linien 3 und 5, die die Haltestelle Kliniken Wissenschaftsstadt mit der Ulmer Innenstadt verbindet, bietet die SWU sowohl an Wochentagen als auch am Wochenende bereits heute ein sehr gutes Verkehrsangebot, die eine weitere Verdichtung der Takte nicht notwendig machen.

Die Linie 3 verkehrt bereits auf kürzestem Weg vom Hauptbahnhof zur Haltestelle Kliniken Wissenschaftsstadt. Die Einrichtung eines zusätzlichen Busshuttles zwischen Busbahnhof und BWK würde daher kaum zu Reisezeitvorteilen führen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ivo Gönner




Folgen der Neufestsetzung der amtlichen Einwohnerzahl

Symbolbild

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

durch den Zensus 2011 wurde die Einwohnerzahl der Stadt Ulm nach unten korrigiert.

Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen im zuständigen Ausschuss:

  1. Wird die Stadtverwaltung gegen den erhaltenen Feststellungsbescheid mit der neuen amtlichen Einwohnerzahl Widerspruch einlegen?
  2. Welche Auswirkungen, vor allem mit Hinsicht auf den städtischen Haushalt, hat die neue amtlich festgestellte Einwohnerzahl?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bruno Waidmann
Fraktionsvorsitzender für die FDP-Fraktion

 

Antwort des Oberbürgermeisters vom 28.11.2013:

Sehr geehrter Herr Stadtrat Dr. Waidmann,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Stand des Zensus und die Folgen für die Stadt Ulm.

1. Aktueller Stand des Verfahrens

Das Statistische Bundesamt hat am 31.05.2013 die ersten Ergebnisse zum Zensus 2011 veröffentlicht. Danach hatte die Stadt Ulm zum Zensusstichtag (09.05.2011) insgesamt 116.761 Einwohner mit Hauptwohnung. Diese Zahl bildet die neue Basis fü̈r die Fortschreibung der amtlichen Einwohnerzahl bis zum nächsten Zensus im Jahr 2021.

Im Ergebnis verlor die Stadt Ulm damit gegenüber den bisher geltenden Einwohnerzahlen auf Basis der Volkszählung 1987 mehr als 6.000 Einwohnerinnen und Einwohner (rd. 5%). Im Hauptausschuss wurde am 20.06.2013 berichtet (GD 241/13).

Die im Vergleich zu anderen baden-württembergischen Städten zum Teil nicht nachvollziehbaren Abweichungen sowie die beträchtlichen Unterschiede hinsichtlich der aktuellen Melderegisterzahlen haben uns bewogen, gegen den Feststellungsbescheid des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg Widerspruch zu erheben, wie übrigens noch weitere 364 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg.

In Abstimmung mit anderen Städten und auf Basis von Empfehlungen des Städtetags wurde der Widerspruch mittlerweile ausführlich begründet. Nach Vorlage des Widerspruchsbescheids durch das Statistische Landesamt wird entschieden, ob Klage erhoben wird. Der Gemeinderat wird zu gegebener Zeit informiert.

2. Auswirkungen auf den Haushalt

Da die Bemessungsgrundlage für die Zuweisungen des Landes nach dem Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich (FAG) u.a. die Einwohnerzahl ist, wird die Stadt Ulm ab dem Jahr 2014 grundsätzlich geringere Finanzzuweisungen erhalten. Dabei ist zu beachten, dass die Mechanismen des Finanzausgleichs zu dem Effekt führen, dass Mindereinnahmen zwei Jahre später zu einer Verbesserung und weitere 2 Jahre später zu einer Verschlechterung der Zuweisungen führen.

In einer Übergangsregelung wurde bestimmt, dass bei der Verteilung der Finanzzuweisungen nach FAG das Zensusergebnis im Jahr 2014 nur zu 50 % und im Jahr 2015 zu 75 % berücksichtigt wird. Erst im Jahr 2016 wird die auf der Grundlage des Zensus weitergeführte Bevölkerungsfortschreibung in vollem Umfang berücksichtigt. Diese Übergangsregelungen soll den Kommunen mit sinkenden Einwohnerzahlen Zeit geben, sich auf die neue Situation einzustellen.

Desweiteren wird der maßgebliche Grundkopfbetrag zur Bemessung der Schlüsselzuweisung nach der mangelnden Steuerkraft wie folgt erhöht:

  • 2014 von 1.102 €/EW um 18 €/EW auf 1.120 €/EW
  • 2015 von 1.133 €/EW um 27 €/EW auf 1.160 €/EW
  • 2016 von 1.144 €/EW um 36 €/EW auf 1.180 €/EW

Die finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2014 entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht:

Zensus
in T€
Bish. Einw.
in T€
Änderung
in T€
Zuweis. n. mang. Steuerkraft 21.500 23.500 -2.000
Stadtkreissehlüsselmasse 14.000 14.400 -400
Komm. Investitionspauschale 6.000 6.900 -900
Zuweisung Stadtkreis 2.230 2.290 -60
Finanzausgleichsumlage 45.500 45.400 +100
Gesamt-Verschlechterung -3.260

Berechnungsbasis:

  • Zensus: Grundkopfbetrag 1.120 €/EW, Bevölkerungsfortschreibung mit Berücksichtigung der Ausnahmeregelung (50% Zensus/50% bish. Emw.).
  • Bish. Einw.: Grundkopfbetrag 1.102 €/EW

Mit freundlichen Grüßen,
Ivo Gönner




Benennung des Bahnhofvorplatzes nach Theodor Heuss

Theodor Heuss

gemeinsamer Antrag der Fraktionen FDP, CDU und FWG

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

es wurde in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass in Ulm weder eine Straße noch ein Platz nach dem aus Baden-Württemberg stammenden ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss benannt ist. Alle herausragenden Gründungsväter unseres Landes, wie etwa Konrad Adenauer, Ludwig Erhard und Willy Brandt sind durch Benennung von Bauwerken und Plätzen geehrt.

Am 12. Dezember diesen Jahres jährt sich zum 50. Mal der Todestag von Theodor Heuss.

Dieses Datum nehmen wir zum Anlass, zu beantragen:

Am 12. Dezember 2013 den Bahnhofsvorplatz Theodor-Heuss-Platz zu benennen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bruno Waidmann   Dr. Thomas Kienle       Reinhold Eichhorn
für die FDP-Fraktion    für die CDU-Fraktion    für die FWG-Fraktion

Foto: Bundesarchiv, Bild 146-1983-098-20 / CC-BY-SA