Anfrage zum Projekt „Bürgerarbeit“

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Der Oberbürgermeister

11.02.2011

Projekt „Bürgerarbeit“; Antrag Nr. 15/2011 vom 17.01 .2011

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Mai 2010 startete das über Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderte Projekt „Bürgerarbeit“. In diesem Projekt sollen Langzeitarbeitslose nach einer 6-monatigen Aktivierungsphase im Rahmen einer bis zu dreijährigen Beschäftigung auf den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt hingeführt werden.

Die so geschaffenen Arbeitsplätze sind als Teilzeitarbeitsplätze mit 20 oder 30 Stunden pro Woche konzipiert und – mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung – sozialversicherungspflichtig. Für diese Arbeitsplätze gelten ähnliche Kriterien wie für „Ein-Euro-Jobs“, nämlich Zusätzlichkeit und öffentliches Interesse, so dass eine Verdrängung regulärer Beschäftigungsverhältnisse hierdurch ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Die zuständigen Grundsicherungsstellen (in Ulm: Agentur für Arbeit) konnten bis 27.05.2010 die Teilnahme an diesem Projekt über ein „Interessenbekundungsverfahren“ beantragen.
Die Agentur für Arbeit Ulm hat an diesem Interessenbekundungsverfahren nicht teilgenommen, die Gründe hierfür sind:
Für die Aktivierungsphase ist eine Mindestteilnehmerzahl von 500 vorgeschrieben. Gleichzeitig sollte im Hinblick auf das Ziel „Integration in den ersten Arbeitsmarkt“ eine gewisse Marktnähe der Teilnehmer vorhanden sein. Es bestanden erhebliche Zweifel, geeignete Teilnehmer in der geförderten Größenordnung zu finden. Gleichzeitig fand der Großteil der vorab durchgeführten Tests in deutlich kleineren Größenordnungen statt, so dass nach unserer Einschätzung auch die Ergebnisse der Tests nur bedingt übertragbar waren.
Diese Tests fanden teilweise in Körperschaften mit sehr hohen Arbeitslosenquoten statt. Hier haben auch Personen mit günstigen persönlichen Voraussetzungen teilweise keine Perspektiven auf dem ersten Arbeitsmarkt und sind daher geeignete Teilnehmer für dieses Projekt. In Ulm mit auch im Krisenjahr 2009 niedrigen Arbeitslosenquoten kann daher nicht davon ausgegangen werden, gleichermassen geeignete Teilnehmer zu finden.
Auch in den vorab durchgeführten Tests war der Übergang in den ersten Arbeitsmarkt während oder nach der Beschäftigungsphase eher die Ausnahme. Gleichzeitig ist sowohl die Forderung durch das BMAS als auch durch den Europäischen Sozialfonds längstens bis 31.12.2014 möglich. Der dauerhafte Verbleib der Teilnehmer in regulären Beschäftigungsverhältnissen scheint daher in den allermeisten Fällen unwahrscheinlich.
Aus diesen Gründen hat die Agentur für Arbeit Ulm bis 27.05.2010 kein Interesse an der Teilnahme an diesem Projekt bekundet. Dies war uns zum damaligen Zeitpunkt auch bekannt.
Nach aktuellem Fragen- und Antwortenkatalog zum Projekt „Bürgerarbeit“ ist eine nachträgliche Bewerbung nicht möglich. Dieser Katalog ist unter:
http://www.bmas.de/portal/46778/property=pdf/2010_10_18_ buergerarbeit_ faq.pdf
allgemein verfügbar.
Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt für die Stadt Ulm die Teilnahme am Projekt Bürgerarbeit nicht mehr realisierbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ivo Gönner


Weitere Informationen:

  • Südwest Presse, 22.01.11: FDP für Bürgerarbeit (nicht online)